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Erklärung und Pressemitteilung
Lehrerbildung in Lüneburg sichern und
weiterentwickeln Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft appelliert an den Präsidenten der Universität Lüneburg, Dr. Spoun, die Zukunft der Lehrerbildung an diesem Standort zu sichern. Die Berufungsverfahren der für die Lehrerbildung notwendigen Professuren müssten umgehend durchgeführt und abgeschlossen werden. Die derzeit stattfindende Akkreditierung der Lehramtsstudiengänge dürften nicht durch eine Verschleppung von Personalentscheidungen gefährdet werden. |
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Wie im letzten Jahr beteiligte sich am 9.6.2010 auch ein breites Bündnis (AG Bildungsstreik, GEW, Volksbegehren, IGS-Initiative u.a.) an den bundesweiten Bildungsdemonstrationen. Ca. 1000 Teilnehmer/innen, darunter sehr viele Schüler/innen, zogen durch Walsrode. |
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![]() Klare Ansage zum 1. Mai Mit einer engagierten Rede hat Annegret Sloot beim
DGB-Familienfest zum 1. Mai beeindruckt. |
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PRESSEMITTEILUNG
zur Bezirksdelegiertenkonferenz Im Zentrum der Beratungen stand die Auseinandersetzung mit der zunehmenden Privatisierung des staatlichen Schulwesens. |
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Blitz-Info Dezember 2009 der GEW-Fraktion des SBPR Teilzeitanträge: Neues Verfahren - Neuer Druck
Seit die Landesregierung im Februar 2009 ein
Maßnahmenpaket zur "Sicherung der Unterrichtsversorgung" |
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„Weiter Hoffnung in Sachen Arbeitszimmer“ Der Bundesfinanzhof äußerte in einem Beschluss vom 25. August 2009 ernsthafte Zweifel daran, ob das seit 2007 geltende Verbot zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern verfassungsgemäß sei. Seit 2007 dürfen Arbeitnehmer, bei denen das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, dieses nicht mehr als Werbungskosten geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) verweist darauf, dass sowohl viele Fachleute als auch einige Finanzgerichte die Auffassung vertreten, die Neuregelung sei verfassungswidrig. Diese Auffassung hat auch die GEW stets vertreten (siehe www.gew.de). Gleichwohl hat der BFH aktuell nur in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht weiterhin aus. Da die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots sowohl dem Bundesfinanzhof als auch dem Bundesverfassungsgericht vorliegt, konnte die GEW inzwischen erreichen, dass alle Steuerbescheide, bei denen ein Arbeitszimmer eingetragen wurde, zukünftig einen "Vorläufigkeitsvermerk" tragen. Das bedeutet, dass diese neue berechnet werden müssen, wenn das Verfassungsgericht entsprechend entscheidet - so wie dies auch bei der Pendlerpauschale geschehen ist. Die einzelnen Betroffenen müssen deshalb jetzt nichts weiter veranlassen. Sie sollten aber auch künftig in ihrer Steuererklärung das Arbeitszimmer angeben.
Weitere Infos, auch die Entscheidung zum Herunterladen (sind sechs Seiten) haben wir ins Internet gestellt: http://www.gew.de/Hoffnung_in_Sachen_Arbeitszimmer.html
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PRESSEMITTEILUNG
Annegret Sloot,
Vorsitzende des GEW-Bezirksverbandes Lüneburg aus Moisburg, weist
auf eine verhängnisvolle Entwicklung |
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63. PäWo 2007 |
Bildung: Vom Menschenrecht zur Ware? |
| 64. PäWo 2008 |
Schwimmen lernen in der Informationsflut - Medienpädagogik im Zeitalter der digitalen Medien |
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neu: 65. PäWo 2009 |
"Heterogenität als Chance" Unterschiede nutzen - Gemeinsamkeiten stärken |